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Wenn ihr wieder arbeitet und das Kind krank wird…

Spiegel Online hat heute einen ziemlich guten Artikel über krankes Kind und Arbeitnehmerrechte herausgebracht. Die Lektüre lohnt sich in jedem Fall, und nicht erst, wenn euer Kind tatsächlich krank ist. Die wichtigsten Hinweise und Erkenntnisse wollte ich aber hier noch einmal zusammenfassen und um einige weitere Recherchen ergänzen.
Kind krank – was ist mit der Arbeit?
- Ist das kranke Kind jünger als 12 Jahre, hat man gegenüber dem Arbeitgeber ein Recht auf Freistellung. Notfalls kann man auch eigenmächtig zu Hause bleiben.
- Der Freistellungsanspruch beträgt pro Kind zehn Tage im Jahr. Ab drei oder mehr Kindern sind es höchstens 25 Tage. Und das gilt je Elternteil pro Jahr.
- Es versteht sich von selbst, dass der Arbeitgeber über die Krankheit des Kindes umgehend informiert werden muss.
- Am besten ihr geht gleich am ersten Tag der Erkrankung zum Arzt und lasst euch ein Attest geben.
- Die Ausfertigung für den Arbeitgeber des Attests solltet ihr dann direkt abschicken.
- Gegebenenfalls solltet ihr Belege sammeln, dass ihr das Kind persönlich betreuen musstet und dies eurem Partner nicht möglich war. Also, falls euer Chef dazu neigt, Probleme zu machen.
- Im besten Fall gibt es auch bei kranken Kindern volle Lohnfortzahlung. Falls euer Arbeits- oder Tarifvertrag das nicht vorsieht, so bekommt ihr Kinderkrankengeld von der Krankenkasse (rund 70% des Einkommens). Bei Privatversicherten ist das nicht so einfach, außer mit Zusatzversicherung.
- Auf keinen Fall sollte man sich selbst krank schreiben lassen, wenn die 10 Tage Freistellungsanspruch pro Jahr aufgeraucht sind. Das wäre nämlich Betrug. Wenn aber der eigene Arbeitgeber und der des Partners zustimmen, so könnt ihr euch die Freistellungsanspruchs-Tage gegenseitig übertragen lassen.
Einen weiteren guten Beitrag zu diesem Thema gibt es direkt von Manuela Beck von der Anwaltskanzlei Hasselbach. Darin werden juristische Feinheiten noch etwas genauer beleuchtet.
Fazit – Kind krank und Arbeit
Die gesetzlichen Vorschriften für Eltern mit kleinen Kindern sind eigentlich ziemlich klar. Ihr dürft zu Hause bleiben und bekommt mindestens das Kinderkrankengeld der Krankenkasse. Oder sogar das volle Gehalt weiter. Meldet die Krankheit des Kindes schnellstmöglich beim Arbeitgeber, am besten direkt mit ärztlichem Attest.